Im Frühjahr 2009 wurde die Gegend um die Stadt L’Aquila in den italienischen Abruzzen von einem starken Erdbeben heimgesucht. Mehr als dreihundert Tote und über tausend Verletzte sind die tragische Bilanz dieses Unglücks. Drei Jahre später klagte die Staatsanwaltschaft Experten der „Nationalen Risikokommission“ wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung an und erwirkte und eine Verurteilung in erster Instanz zu mehrjährigen Haftstrafen. Nach Ausschöpfung aller Instanzenwege wurde 2015 die Verurteilung wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung gegen den Vizepräsidenten des „Nationalen Zivilschutzes – technisch operativer Sektor“ bestätigt.
In meinem Artikel, der heute in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik veröffentlicht wurde, zeichne ich die Urteilsbegründungen der Strafgerichte nach und untersuche aus der Perspektive der deutschen Lehre die sog. psychisch vermittelte Kausalität.